Nutzungsbedingungen
Codezwerg Speisekarte
1. Anbieterkennzeichnung / Vertragspartner
Codezwerg Speisekarte ist ein Produkt derInternetagentur DFIS GmbH
Friedrich-List-Str. 9A
78234 Engen
Deutschland
weitere Kontaktdaten & Informationen finden Sie im Impressum.
2. Produktbeschreibung & Ausschluss von Privatkunden
Codezwerg Speisekarte ist eine digitale Speisekarte/Getränkekarte, die mittels eines QR-Codes vom Gast in einer Gaststätte aufgerufen werden kann. Die Speisekarte, inkl. der Verwaltungsoberfläche funktioniert komplett online ("in der Cloud"), d.h. es muss kein Server oder spezielle Software seitens des Kunden bereitgestellt werden.Die Einbettung der Speisekarte mittels Link, z.B. in eine Website, ist möglich.
Sowohl die Speisekarte als auch der Editor, mit dem die Speisekarte erstellt und bearbeitet werden kann, läuft vollumfänglich im Browser eines handelsüblichen Computers oder Smartphones / Tablets. Die Installation spezieller Software ist nicht nötig.
Codezwerg Speisekarte ist ausschließlich für Gewerbetreibende konzipiert, z.B. Restaurants, Cafés und vergleichebare Gastronomiebetriebe. Eine Nutzung durch Privatkunden (z.B. für private Feiern o.ä.) ist ausgeschlossen.
3. QR-Code-Grafiken / Aufkleber etc. / Spezial-Druckprodukte
Die QR-Codes werden dem Kunden standardmäßig in Form von Aufklebern sowie passenden Tischaufstellern im Rahmen der "Fair-Use-Vereinbarung" (siehe Bereich "15. enthaltene QR-Code-Druckprodukte") zur Verfügung gestellt (i.d.R. postalisch zugestellt) und sind im monatlichen/jährlichen Paketpreis inklusive. Außerdem können die QR-Codes vom Kunden als Grafikdatei für beliebige eigene Verwendung (z.B. für die Gestaltung eigener Aufsteller/Aufkleber/Flyer etc.) heruntergeladen werden. Der Anbieter behält sich vor, spezielle / besondere Produkte gegen Aufpreis anzubieten (z.B. exklusive QR-Code-Aufsteller aus Holz, Bierdeckel, Kreidetafeln, individuell gelayoutete Aufsteller im eigenen Design des Kunden etc.).4. Testphase
Bei der Anmeldung erhält der Kunde eine kostenfreie und unverbindliche Testphase von 4 Wochen, in der er das komplette System mit allen Funktionen testen kann. Im Rahmen von Sonderaktionen kann diese Testphase verlängert werden. In solchen Fällen gilt die Testphase, die bei der Anmeldung angegeben ist, jedoch immer mindestens 4 Wochen. Enthalten ist außerdem ein gratis Startpaket mit QR-Code-Aufstellern inkl. passenden QR-Code-Aufklebern sowie Aufklebern für Tische, das dem Kunden postalisch zugeschickt wird (siehe Bereich "15. enthaltene QR-Code-Druckprodukte").5. Auslaufen der Testphase / Automatische Verlängerung
Im Rahmen des Registrieren-Prozesses kann der Kunde wählen, ob sich Codezwerg Speisekarte nach dem Ablaufen der Testphase automatisch verlängern soll oder nicht. Trifft er keine Wahl, oder wird die Option nicht angeboten, endet die Testphase automatisch nach Ablauf des Testzeitraums, ohne dass Kosten anfallen.6. Kosten
Die Nutzung von CodeZwerg Speisekarte ist an die Zahlung einer regelmäßigen Nutzungsgebühr gebunden.Die aktuellen Preise sind auf der Seite "Preise" separat aufgeführt.
Kosten innerhalb der Testphase
Im Rahmen der Testphase (siehe Bereich "4. Testphase") fallen keine Kosten an. Auch das Startpaket mit QR-Code-Aufstellern & -Aufklebern ist kostenfrei und versandkostenfrei.7. Zahlung & Verzug
Die Zahlung erfolgt monatlich (oder, bei Wahl der jährlichen Zahlungsart jährlich) im Voraus auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Auf Wunsch kann der Kunde auch eine andere angebotene Zahlungsart (z.B. Lastschrift) wählen. Das Angebot anderer Zahlungsarten ist freibleibend und kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert/angepasst werden.Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, wird er einmal kostenfrei gemahnt.
Wird die Zahlung nicht anschließend innerhalb von 14 Tagen nachgeleistet, entsteht eine Mahngebühr i.H.v. 10,- € zzgl. MwSt. für die 2. Mahnung, die anschliessend folgt. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Wird die Zahlung innerhalb von 30 Tagen (inkl. Mahngebühr) nach der 2. Mahnung erneut nicht geleistet, behalten wir uns vor, die offene Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben. Ausserdem behalten wir uns vor, die Speisekarte des Kunden bei Nichtzahlung 30 Tage nach der 2. Mahnung offline zu stellen sowie den Vertrag ab diesem Zeitpunkt mit sofortiger Wirkung zu kündigen (siehe Bereich "9. Kündigung & Sonderkündigungsrecht").
8. Laufzeit & Kündigungsfristen
Codezwerg Speisekarte verlängert sich automatisch jeden Monat bzw. bei Wahl der jährlichen Abrechnung jedes Jahr ohne weitere Mitteilung an den Kunden. Die Vertragslaufzeit entspricht jeweils dem vorausbezahlten Zeitraum.Der Stichtag zur Abrechnung ist jeweils der 01. Kalendertag eines Kalendermonats, bzw., bei jährlicher Abrechnung, der 01. Kalendertag des Kalendermonats, der auf den Beginn des zahlungspflichtigen Abos folgt.
Die Rechnungslegung erfolgt immer im Voraus für die gewählte Laufzeit (1 Monat bzw. 1 Jahr) zum 01. Kalendertag eines Kalendermonats.
Anteilige Tage eines angebrochenen Monats vor dem 01. Kalendertag des Monats, an dem der Kunde die 1. Rechnung erhält, werden zusammen mit der ersten Rechnung taggenau berechnet. Der erste berechnete Tag ist der Tag, der auf den Tag der Bestellung folgt – der angebrochene Tag der Bestellung selbst wird nicht berechnet.
Wird Codezwerg Speisekarte nicht gekündigt, verlängert es sich jeden Monat bzw. - bei Wahl der jährlichen Zahlung jedes Jahr - automatisch um den vereinbarten Zeitraum (Ausnahme: Testphase, (siehe Bereich "4. Testphase")).
Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 1 Woche zum Ende des vorausbezahlten Zeitraums möglich.
9. Kündigung & Sonderkündigungsrecht
Eine Kündigung ist beiderseits jederzeit mit einer Frist von 1 Woche zum Ende des vorausbezahlten Zeitraums möglich. Die Rückerstattung vorausbezahlter Beträge ist dabei ausgeschlossen (Ausnahme: Kündigung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, siehe unten).Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, ist ansonsten jedoch an keine Form gebunden und kann z.B. per E-Mail oder Post erfolgen.
Der Anbieter verpflichtet sich seinerseits, bei einer anbieterseitigen Kündigung, eine Frist von mindestens 4 Wochen einzuhalten (Ausnahme: Sonderkündigung aufgrund Zahlungsverzug des Kunden oder Nutzung in einem nicht erlaubten Land oder sonstigem Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen, siehe Bereiche "7. Zahlung & Verzug" bzw. "13. Zur Nutzung zugelassene Länder".
9.1 Sonderkündigungsrecht
Verstößt der Kunde oder der Anbieter gegen eine der in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bedingungen (z.B. Nutzung in einem nicht erlaubten Land durch den Kunden), steht der jeweils anderen Partei ein Sonderkündigungsrecht zu.Sofern laut diesen Nutzungsbedingungen aus anderen Gründen ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen ist, gilt dies grundsätzlich für beide Parteien und ohne Einhaltung einer Frist. Die anteilige Rückerstattung vorausbezahlter Beiträge für den noch nicht genutzten Zeitraum ist in diesem Fall ausnahmsweise möglich (Ausnahme: Sonderkündigung aufgrund Zahlungsverzug des Kunden oder Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen, siehe Punkt "7. Zahlung & Verzug" bzw. "13. Zur Nutzung zugelassene Länder"). Eine eventuelle Rückerstattung von vorausbezahlter Beträgen ist hierbei jedoch auf die anteiligen Beträge für die Zukunft beschränkt – eine Rückerstattung für vergangene Zeiträume ist grundsätzlich nicht möglich.
10. Preisanpassungen
Der Anbieter behält sich vor, die Preise für Codezwerg Speisekarte von Zeit zu Zeit anzupassen oder das Nutzungsmodell zu ändern. Über sämtliche Preisanpassungen wird der Kunde vom Anbieter mindestens 6 Wochen im Voraus informiert. Eventuelle Änderungen bzw. Preiserhöhungen werden frühestens nach Ablauf dieser 6 Wochen mit der danach folgenden nächsten automatischen Verlängerung wirksam, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, vor der nächsten automatischen Verlängerung zu kündigen, falls er mit den neuen Preisen oder Nutzungsmodellen nicht einverstanden ist. Eine Rückzahlung vorausbezahlter Beträge ist ausgeschlossen. Die Nutzung zum bisherigen Preis bzw. Nutzungsmodell bis zum Ende des vorausbezahlten Zeitraums bleibt selbstverständlich möglich.11. Funktionsanpassungen
Der Anbieter behält sich vor, Funktionen zu ändern, zu erweitern, zu verbessern oder anzupassen ("Updates"). Diese Updates werden dem Kunden üblicherweise direkt und live nach Veröffentlichung automatisch zur Verfügung gestellt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf regelmäßige oder unregelmäßige neue Funktionen oder Aktualisierungen.Bei der Entwicklung neuer Funktionen behält sich der Anbieter zukünftig vor, Abstufungen innerhalb der Nutzungspakete vorzunehmen, und spezielle Funktionen z.B. nur in Form einer erweiterten Premium-Mitgliedschaft o.ä. gegen Aufpreis anzubieten. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, neuen Funktionen innerhalb seines bestehenden Abonnements ohne Aufpreis zu nutzen.
Sofern für den Kunden durch ein Update / Aktualisierung / Funktionsänderung Nachteile entstehen sollten, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu (siehe Bereich "9. Kündigung & Sonderkündigungsrecht").
12. Nutzungslimitierung
Codezwerg Speisekarte darf nur für 1 Gaststätte (z.B. Restaurant/Cafe/Bar etc.) pro Lizenz genutzt werden.Betreibt der Kunde mehrere Filialen, ist ihm die Nutzung von Codezwerg Speisekarte mit einer Lizenz in einer weiteren Filiale im gleichen Land gestattet, sofern es sich um dasselbe Unternehmen handelt.
Für die Nutzung in mehr als 2 Filialen oder in einem anderen Land ist eine spezielle Nutzungsvereinbarung notwendig, bitte kontaktieren Sie uns hierfür.
Die Anzahl der Tische, Restaurantgäste / Speisekarten-Aufrufe etc. ist nicht begrenzt.
13. Zur Nutzung zugelassene Länder
Da in jedem Land unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen gelten, darf die Nutzung von Codezwerg Speisekarte nur in zugelassenen Ländern erfolgen. Erfolgt die Nutzung in einem anderem Land, erfolgt dies auf eigenes Risiko / eigene Gefahr des Kunden. Sämtliche Haftungsansprüche sind hierbei ausgeschlossen. Die aktuell zugelassenen Länder finden Sie im Menüpunkt "Länder".Grundsätzlich ist die Nutzung außerdem nur in dem Land zulässig, das bei der Rechnungsadresse angegeben wird oder das im Kundenprofil abweichend als "Einsatz in folgendem Land" definiert wird (sofern Funktion verfügbar). Für den Einsatz in nicht zugelassenen Ländern können wir keine Haftung übernehmen und behalten uns ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht vor (siehe Bereich "9. Kündigung & Sonderkündigungsrecht").
Der Anbieter behält sich vor, die Liste der erlaubten Länder jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.
Sofern ein Land aus der Liste der erlaubten Länder entfernt wird, werden die Nutzer, die Codezwerg Speisekarte in diesem Land aktuell nutzen, per Email über die Einstellung des Service in diesem Land informiert.
Eine anbieterseitige Sonderkündigung ist in diesem Fall mit einer Frist von 4 Wochen nach Ankündigung per Email möglich. Eventuelle Vorauszahlungen für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden anteilig erstattet.
14. Support / Hilfestellung
Support / Hilfestellung erfolgt per Email. Es besteht kein Anspruch auf telefonischen oder persönlichen Support. Sie erreichen den Support unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!15. enthaltene QR-Code-Druckprodukte
Der Kunde erhält bei Bestellung von Codezwerg Speisekarte ein kostenfreies Startpaket, dessen Umfang auf der Seite "Startpaket" eingesehen werden kann.Der Anbieter behält sich vor, den Inhalt des Startpakets jederzeit ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu ändern.
Dieses Startpaket (bzw. nach Bedarf Teile daraus) kann während der Nutzung von Codezwerg Speisekarte jederzeit erneut vom Kunden nachbestellt werden. Dies geschieht im Rahmen einer "Fair-Use-Vereinbarung": Bis zu einer Menge von 125 Einheiten pro Kalenderjahr (im ersten Kalenderjahr der Nutzung: 250 Einheiten) ist dies kostenfrei sowie versandkostenfrei, sofern diese Gesamtmenge insgesamt innerhalb von maximal 3 Bestellungen pro Kalenderjahr bestellt wird. Eine "Einheit" entspricht hierbei entweder einem Tischaufkleber, einem Tisch-Aufsteller (inkl. Code-Aufklebern) oder einem Tür-Aufkleber. Da dies Richtwerte sind, kann hiervor im Einzelfall zugunsten des Kunden abgewichen werden. Bevor Kosten für Nachbestellungen anfallen, wird der Kunde in jedem Fall vorab informiert und um Zustimmung gebeten.
16. Nutzung der Aufkleber / Oberflächen
Nicht weiter beschriebene Aufkleber sind vom Hersteller nicht als "wiederablösbar" definiert und somit explizit nicht wieder ablösbar.Als "wiederablösbar" beschriebene Aufkleber sind bei bestimmungsgemässer Verwendung laut Hersteller wieder ablösbar (ausgenommen sind insbesondere auch explizit die nicht wiederablösbaren "Outdoor-Aufkleber"). Da wir jedoch leider nicht jedes Material und jeden Einsatzzweck überprüfen können, bitten wir darum, die Aufkleber grundsätzlich nicht auf besondere / teure Oberflächen zu kleben. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung und Wiederablösbarkeit der Aufkleber an einer nicht einsehbaren Stelle (z.B. Tischunterseite) zu überprüfen.
Eine Haftung für beschädigte oder zerstörte Oberflächen können wir leider nicht übernehmen. Bei Fragen zur genauen Spezifikation bzw. Herstellerangaben zu den Aufklebern stehen wir gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
17. Vertragsbezogene Emails
Der Kunde stimmt mit der Registrierung zu, per E-Mail vertragsbezogene Informationen zu erhalten (z.B.: Ablauf bzw. Verlängerung der Testphase, Vertragsverlängerungen, Rechnungen etc.).18. Emails zur Kundenbefragung / sonstige werbliche Emails / Newsletter
Der Kunde kann bei der Registrierung folgende Option (oder eine ähnliche Formulierung) wählen: "Ich bin mit dem Erhalt werblicher Emails einverstanden".Sofern er diese Option bei der Registrierung wählt oder dies im Kundenbereich nachträglich auswählt, kann ihm der Anbieter unregelmäßig oder regelmäßig Email-Nachrichten mit Kundenbefragungen oder sonstigen werblichen Informationen / Produktinformationen zusenden.
Der Kunde kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen, z.B. durch eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
19. Verantworlicher Betreiber, Pflichtangaben / Kennzeichnungspflichten (u.a. Allergene, Zusatzstoffe etc.)
Für alle Inhalte (Speisen/Getränke,Texte, Fotos/Grafiken, Preise und sonstige Daten), die der Kunde auf seiner Codezwerg Speisekarte (sowie ggf. in verschiedenen Formaten exportierten Versionen, z.B. PDF etc.) darstellt und damit veröffentlicht, ist er als Betreiber/Anbieter der Speisekarte alleine verantwortlich. Insbesondere ist auf eine ausreichende und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen sowie auf rechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte zu achten. Die technische Möglichkeit, Gerichte auch ohne Allergene und Zusatzstoffe einzupflegen bzw. die Filter oder Kennzeichnungen auszublenden bedeutet nicht, dass die Nutzung in dieser Form bzw. ohne diese Angaben rechtlich möglich oder erlaubt ist. Der Kunde darf Texte, Fotos, Gerichte/Speisen/Getränke nicht veröffentlichen, wenn er nicht alle Zusatzstoffe/Allergene und sonstigen Pflichtangaben zu jedem Text, Foto, Gericht/Speise/Getränk hinterlegt hat oder sonstige in seinem Land geltenden Vorschriften nicht erfüllen. Sollte ein Zusatzstoff/Allergen oder sonstige Pflichtangaben zur Kennzeichnung fehlen bzw. eine Kennzeichnung im Programm nicht möglich sein, darf dies nicht veröffentlicht werden.20. Bildrechte / Rechte an Texten und anderen Daten
Die vom Anbieter zur Illustration der Speisekarte angebotenen Bilder und Grafiken können innerhalb des Vertragszeitraums auf der Speisekarte des Kunden frei genutzt werden. Es besteht innerhalb des Systems die Möglichkeit, eigene Grafiken und Bilder hochzuladen – diese sind nur für den Kunden sowie dessen Speisekarte(n) bzw. die Nutzer seiner Speisekarte(n) verfügbar und werden nicht mit anderen Kunden geteilt. Der Kunde hat dafür zu sorgen und sichert zu, dass für den Einsatzzweck ausreichende Rechte (z.B. Lizenzen) für die Nutzung der Grafiken/Bilder die er hochlädt / verwendet / veröffentlicht, vorhanden sind. Überdies stellt er den Anbieter von jeglichen Schadenersatzansprüchen die durch die Nutzung von nicht lizenzierten Grafiken/Texten etc. entstehen, frei. Gleiches gilt für weitere Daten, die vom User eingetragen / veröffentlicht werden, z.B. Texte, Beschreibungen etc.21. Übersetzungen
Codezwerg Speisekarte bietet voraussichtlich in naher Zukunft eine Funktion zur automatischen Übersetzung von eingetragenen Texten bei Speisen/Allergenen/Getränken/Beschreibungstexten etc. an.Diese Funktion muss vom Kunden explizit aktiviert werden. Für die Korrektheit, Qualität oder Vollständigkeit der Übersetzungen kann der Anbieter keine Haftung übernehmen.
Es obliegt dem Kunden, die Übersetzungen der Funktion zu überprüfen und bei neuen / geänderten Texten diese erneut zu prüfen und die Übersetzen-Funktion im Zweifel zu deaktivieren.
Insbesondere ist darauf zu achten dass bzw. ob alle rechtlichen Angaben, Filter / Allergene / Zusatzstoffe etc. korrekt deklariert / übersetzt / zugewiesen sind.
22. Speisekarten-Eintragsservice
Der Anbieter bietet (nach Sichtung der Speisekarte des Kunden) einen Speisekarten-Eintragsservice an. Dieser Service umfasst das manuelle Einpflegen einer Speisekarte in deutscher Sprache in das System von "Codezwerg Speisekarte". Übertragen werden hierbei alle Gerichte, Preise und Kategorien der Speisen/Getränke etc. sowie nach Möglickeit Texte / Beschreibungen und Restaurant-Informationen aus einer gedruckten Speisekarte des Kunden. Nicht übertragen werden insbesondere Fotos. Den aktuellen Preis für diesen Service finden Sie auf der Seite "Preise".23. Systemfehler / Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich, einen reibungslosen Betrieb des Systems und längere Ausfallzeiten zu vermeiden. Für vorübergehende Systemausfälle, Nicht-Erreichbarkeit oder Fehlfunktionen kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Bitte melden Sie festgestellte Fehler umgehend an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.24. Notwendigkeit einer Internetverbindung
Für die Nutzung von Codezwerg Speisekarte ist eine funktionierende Internetverbindung (z.B. über ausreichenden Handyempfang/mobiles Internet, WLAN innerhalb der Gaststätte etc.) auf dem Endgerät des Gastes (z.B. Smartphone) Voraussetzung. Die Zurverfügungstellung eines Internetzugangs ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Bitte prüfen Sie innerhalb der kostenfreien Testphase, ob in Ihrer Gaststätte ausreichend Internetempfang vorhanden ist und/oder ob Sie Ihren Gästen ggf. ein WLAN anbieten.25. Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung vom Anbieter geändert werden und treten für Neukunden unmittelbar nach Veröffentlichung auf der Website codezwerg.de in Kraft. Bestehende Kunden werden per Email über neue/geänderte Nutzungsbedingungen informiert. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung widersprochen hat und treten anschließend automatisch in Kraft. Ist der Kunde mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bzw. widerspricht er diesen, haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (siehe Bereich "9. Kündigung & Sonderkündigungsrecht").26. Haftung
Die Haftung des Anbieters beschränkt sich grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.27. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist - sofern zulässig - sowohl für nationale als auch für internationale Fälle der Sitz des Betreibers - siehe Impressum.28. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser Nutzungsbedingungen rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, oder die Nutzungsbedingungen lückenhaft sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt in einem solchen Fall eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt. Eine eventuelle Lücke wird mit einer sinnvollen und wirksamen Regelung gefüllt.Stand / Letzte Aktualisierung der Nutzungsbedingungen: 12. Mai 2022